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Produkt zum Begriff Krankenkasse:


  • ADDITIVA Wellness Gute Nacht & Erholung
    ADDITIVA Wellness Gute Nacht & Erholung

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  • Additiva Wellness Gute Nacht & Erholung Pulver
    Additiva Wellness Gute Nacht & Erholung Pulver

    Additiva Wellness Gute Nacht & Erholung Pulver können in Ihrer Versandapotheke www.juvalis.de erworben werden.

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  • Additva Wellness Gute Nacht & Erholung 10X10 g
    Additva Wellness Gute Nacht & Erholung 10X10 g

    Additva Wellness Gute Nacht & Erholung 10X10 g - rezeptfrei - von Dr.B.Scheffler Nachf. GmbH & Co. KG - Pulver - 100 g

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  • Additiva Wellness Gute Nacht & Erholung 100 G
    Additiva Wellness Gute Nacht & Erholung 100 G

    Produkteigenschaften: Bezeichnung: Lebensmittel Verwendung/Anwendung/Verzehrempfehlung: Sachetinhalt in 150 ml warmes, nicht kochendes Wasser einrühren, den Aufguss etwas abkühlen lassen und ca. 30 Minuten vor dem Schlafengehen genießen. Maximal 3 Sachets pro Tag. Nährwertdeklaration: Nährwerte pro 100 g pro Tasse 150 ml Brennwert 1647 kJ/389 kcal 165 kJ/39 kcal Fett, davon < 0,5 g 0 g • gesättigte Fettsäuren 0,2 g 0 g Kohlenhydrate, davon 96 g 9,6 g • Zucker 35 g 3,5 g Eiweiß 0 g 0 g Salz < 0,01 g < 0,01 g Zutaten: Maltodextrin, Zucker, natürliches Lavendelaroma, Lavendelblütenpulver (0,8%), Melissenextrakt (0,2%), Passionsblumenextrakt (0,2%), Palmöl. Allergene: keine Nettofüllmenge: 10 Sachets a 10 g = 100 g Aufbewahrungsbedingungen: Trocken aufbewahren. Ursprungsland des Lebensmittels: Deutschland Anschrift des Herstellers: Dr. B. Scheffler Nachf. GmbH & Co.KG Senefelderstraße 44 51469 Bergisch Gladbach Weitere Hinweise: 100% vegan. Quelle: Angaben der Verpackung Stand: 08/2022

    Preis: 5.74 € | Versand*: 4.99 €
  • Kann Krankenkasse in Reha schicken?

    Ja, Krankenkassen können Patienten in eine medizinische Rehabilitation (Reha) schicken, wenn dies medizinisch notwendig ist. Die Kosten für die Reha werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören unter anderem eine ärztliche Verordnung, eine medizinische Indikation sowie die Zustimmung der Krankenkasse. Die Reha kann stationär in einer Klinik oder ambulant durchgeführt werden, je nach individuellem Bedarf des Patienten. Es ist wichtig, sich vorab mit der Krankenkasse abzustimmen und alle erforderlichen Unterlagen einzureichen, um eine Genehmigung für die Reha zu erhalten.

  • Wann zahlt die Krankenkasse eine Reha?

    Die Krankenkasse zahlt in der Regel eine Reha, wenn medizinische Gründe vorliegen, die eine Rehabilitation notwendig machen. Dazu gehören beispielsweise schwere Erkrankungen, Operationen oder Unfälle, die eine intensive Therapie erfordern. Auch chronische Krankheiten können eine Reha rechtfertigen. Die Entscheidung über die Kostenübernahme wird individuell nach ärztlicher Begutachtung und Antragstellung durch die Krankenkasse getroffen. Es ist wichtig, sich vor Beginn einer Reha über die genauen Voraussetzungen und den Ablauf mit der Krankenkasse abzustimmen.

  • Was zahlt die Krankenkasse bei Reha?

    Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für eine medizinisch notwendige Rehabilitation. Dazu gehören unter anderem die Kosten für ärztliche Behandlungen, Therapien, Unterkunft und Verpflegung während des Reha-Aufenthalts. Die genaue Höhe der Kostenübernahme hängt von der Art der Rehabilitation, der Dauer des Aufenthalts und dem individuellen Krankheitsbild ab. Es ist wichtig, vor Beginn der Reha mit der Krankenkasse zu klären, welche Leistungen genau übernommen werden und ob gegebenenfalls Zuzahlungen erforderlich sind. In einigen Fällen kann es auch sinnvoll sein, eine Zusatzversicherung abzuschließen, um eventuelle Kosten abzudecken, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden.

  • Wann übernimmt die Krankenkasse eine Reha?

    Die Krankenkasse übernimmt in der Regel eine Reha, wenn ein Arzt die medizinische Notwendigkeit bestätigt. Dies kann beispielsweise nach einer Operation, bei chronischen Erkrankungen oder nach einem Unfall der Fall sein. Zudem muss die Reha-Maßnahme geeignet und erforderlich sein, um die Gesundheit des Patienten wiederherzustellen oder zu verbessern. Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel, wenn die Reha in einer zugelassenen Einrichtung durchgeführt wird und die Krankenkasse vorab informiert wurde. Es ist wichtig, sich vor Beginn der Maßnahme über die genauen Voraussetzungen und den Ablauf der Kostenübernahme bei der Krankenkasse zu informieren.

Ähnliche Suchbegriffe für Krankenkasse:


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    Sauna Schild mit Text Erholung Entspannung hochkant A6 (105x148mm)

    Sie erhalten Ihr Schild aus einer 2mm starken Aluminium-Verbundplatte. Produkteigenschaften Aluverbundplatten bestehen aus einem Polyethylen-Kern und sind beidseitig mit Aluminium-Schichten versehen. Dieses hochwertige Material ist bruch- und schlagfest, extrem leicht, kratzfest, absolut wasser-, und wetterfest und UV-beständig. Die Anwendung im Innen-, und Außenbereich ist für Temperaturen von -50 bis +80 °C geeignet. Verarbeitung Das Schild wird digital bedruckt und mit einem Schutzlaminat versiegelt. Diese Kombination bietet eine ausgezeichnete Farbwiedergabe und ist somit ideal für hochwertige Werbe- und Hinweistafeln. Befestigung Das Schild ist geeignet zum Bohren, Schrauben, Nageln und Kleben. Wir empfehlen vor dem Verschrauben oder Nageln das Schild mittels Metallbohrer mit Löchern zu versehen. Lieferung Die Lieferung erfolgt in einer stabilen Verpackung. Jeder Kunde erhält eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt.

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  • Was kostet der Krankenkasse eine Reha?

    Die Kosten für eine Reha variieren je nach Art der Reha, Dauer des Aufenthalts und individuellen Bedürfnissen des Patienten. In der Regel übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine medizinisch notwendige Reha. Die genauen Kosten hängen jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem gewählten Reha-Zentrum, den therapeutischen Maßnahmen und der Unterbringung. Es ist wichtig, sich vor Beginn der Reha über die Kosten und die Übernahme durch die Krankenkasse zu informieren, um eventuelle finanzielle Belastungen zu vermeiden. Man kann sich auch bei der Krankenkasse über die genauen Kosten einer Reha informieren.

  • Wann zahlt die Krankenkasse die Reha?

    Die Krankenkasse zahlt eine Reha in der Regel, wenn ein Arzt die medizinische Notwendigkeit bestätigt und ein entsprechender Antrag gestellt wird. Die Kostenübernahme hängt auch von der Art der Reha (stationär oder ambulant) und dem individuellen Krankheitsbild ab. Zudem müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise eine positive Prognose für den Rehabilitationserfolg. Es ist wichtig, sich vor Beginn der Reha über die genauen Bedingungen und den Ablauf der Kostenübernahme bei der Krankenkasse zu informieren. In einigen Fällen kann auch eine Kostenübernahme durch andere Träger wie die Rentenversicherung oder Unfallversicherung möglich sein.

  • Wird Therapie von Krankenkasse bezahlt?

    Die Kosten für Therapie werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn sie medizinisch notwendig sind. Voraussetzung dafür ist, dass die Therapie von einem approbierten Therapeuten durchgeführt wird und eine ärztliche Verordnung vorliegt. Die Anzahl der genehmigten Therapiesitzungen kann je nach Krankenkasse variieren. Es ist empfehlenswert, sich vor Beginn der Therapie bei der eigenen Krankenkasse über die genauen Konditionen und Voraussetzungen zu informieren. In einigen Fällen kann auch eine private Zusatzversicherung die Kosten für Therapie übernehmen.

  • Darf die Krankenkasse mich zur Reha zwingen?

    Die Krankenkasse kann eine medizinisch notwendige Rehabilitation empfehlen oder anordnen, wenn dies zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Gesundheit erforderlich ist. In der Regel ist es ratsam, den Empfehlungen der Krankenkasse zu folgen, da eine Rehabilitation oft dazu beiträgt, die Genesung zu unterstützen. Allerdings gibt es auch Möglichkeiten, eine solche Entscheidung anzufechten, wenn man gute Gründe hat, die dagegen sprechen.

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